Bildungsgang zur Erfüllung der Berufsschulpflicht (BP)

Laut Brandenburgischem Schulgesetz sind Jugendliche ohne Ausbildungsplatz bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben berufsschulpflichtig. Jugendliche, die in einem Arbeitsverhältnis praktische Erfahrungen in der Berufswelt sammeln wollen, erhalten bei uns in speziell eingerichteten Klassen an einem Tag in der Woche Förderung, um möglichst schnell in eine betriebliche oder staatliche Ausbildung vermittelt zu werden.

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